In Leihvertrag werden Verträge zu Leihvorgängen eigener Objekte an fremde Institutionen und fremder Objekte an die eigene Institution dokumentiert. Ein Vertrag enthält dabei die Adressinformationen aller relevanten Beteiligten wie Leihgeber, Leihnehmer oder Kurator. Daneben kann ein Leihvertrag mit einer Ausstellung verknüpft sein, und er enthält Verknüpfungen zu im Sammlungsmodul erfassten Objekten. Im Leihvertrag werden auch Informationen zur Versicherung und zum Transport in Bezug auf den jeweiligen Leihvorgang gespeichert.